Die Grundlagen für die Reinigung und Pflege von Bodenbelägen, Mehrschichtparkett und Korkfußböden sind unter anderem:
– DIN 18356 Parkettarbeiten
- DIN 18365 Bodenbelagsarbeiten,
- Pflegeanleitungen im Technischen Ratgeber der СТА
- Pflegevorschriften der Hersteller für Korkfußböden und Mehrschichtparkett von Oberflächenbehandlungsmitteln
- Pflegeanweisungen im Anhang.
Es schreiben DIN 18356 und DIN 18365 zwingend vor: Dem Auftraggeber sind schriftliche Pflegeanweisungen zu übergeben. Bei vorzeitigem Verschleiß der Oberflächenbehandlung übernimmt der Bodenleger die volle Verantwortung für deren Haltbarkeit ohne nachweisliche Übergabe einer Pflegeanweisung. Auch wenn der Auftraggeber mit einem ungeeigneten Pflegemittel nach einer ähnlichen Pflegeanweisung falsch oder gar nicht gepflegt hat. Eine mündliche Einweisung vorzunehmen und sich dies schriftlich bestätigen zu lassen, ist deshalb auch wichtig.
In entsprechender Anzahl sind die Pflegeanweisungen gem. VOB nachweislich dem Auftraggeber zu überreichen.
Der Hinweis auf das Raumklima in der Pflegeanweisung darf insbesondere bei Holzfußböden nicht fehlen.
Es ist vorteilhaft, dem Angebot die Pflegeanweisung bereits beizulegen. Auch als Anlage muss diese Beilage schriftlich vermerkt sein. Der Hinweis auf das Raumklima bei Holz- und Korkfußböden darf in der Pflegeanweisung nicht fehlen.
Ist trotz fachgerechter Pflege ein Bodenbelag, Mehrschichtparkett oder Korkfußboden vor Ablauf der Verjährungsfrist (4 Jahre gem. VOB oder 5 Jahre gern. BGB wund gelaufen, muss rechtzeitig nachgebessert oder nachversiegelt werden. Die Mängelansprüche (Gewährleistung) gegen den Bodenleger erlöschen, wenn die Schädigung der Oberfläche nicht rechtzeitig vom Auftraggeber/Nutzer erkannt und eine Nachbesserung zu spät angemahnt wird.
Erst wenn die Oberfläche nicht mehr klebt, dürfen frisch versiegelte Korkfußböden oder Mehrschichtparkettböden begangen werden. Nach frühstens einem Tag ist das der Fall. Erst nach Beendung des Aushärtungsprozesses darf eine starke Frequentierung stattfinden. Je länger die Haltbarkeit des Mehrschichtparketts und des Korkfußbodens sein soll, desto mehr muss die Oberfläche in den ersten 14 Tagen geschont werden. Keine Möbel dürfen bis dahin auf der Oberfläche geschoben werden. Abgepasste Teppiche dürfen in den ersten Wochen nicht gelegt werden, da hierdurch die Aushärtung verzögert wird.
Teppich oder Teppichboden darf innerhalb der ersten zwei Jahre nicht auf neu verlegtem Korkfußboden und von Wand zu Wand verlegt werden. Durch diesen aufgelegten Belag würde das Mehrschichtparkett und der Korkfußboden fast luftdicht abgesperrt werden und beschädigt werden. Sehr riskant ist das Auslegen eines gummierten oder dampfdichten Belages, auch einen Korkfußboden oder auf einen Mehrschichtparkett. Der Einsatz geeigneter Stuhlunterlagen, z.B. Polycarbonat-Platten ist bei der Verwendung von Stühlen mit Laufrollen, notwendig. Um den Korkbelag und das Mehrschichtparkett vor Beschädigungen zu schützen, müssen bewegliche Möbel und Stühle mit geeigneten Gleitern ausgerüstet werden. Stühle mit Stuhlrollen dürfen nur verwendet werden, wenn der DIN 12529 (Möbelrollen und Rollen für Dreh-Stühle) entsprechen. Stuhlrollen sind immer zweifarbig ausgeführt, z.B. zwei unterschiedliche Grautöne, wenn die dieser DIN entsprechen. Für textile Bodenbeläge werden Rollen mit harten Laufflächen und harten Rädern eingesetzt. Diese Rollen werden als Typ H bezeichnet und sind einfarbig ausgeführt.
Ein gesundes Wohnklima im Wohnbereich ist für die meisten Menschen sehr wichtig. Auf gute Belüftung und auf Raumklimawerte von ca. 20°C Temperatur und etwa 50% relative Luftfeuchte muss deshalb gut geachtet werden.
Durch trockene Heizungsluft über längere Zeit führt durch ein starkes Absinken der rel. Luftfeuchte zur Abgabe von Feuchte aus dem Kork bzw. jeglichem Holz an die zu trockene Raumluft. Im Mehrschichtparkett und im Korkfußboden erfolgt dadurch eine Volumenverringerung (Fugenbildung).
Während des Sommers herrschten wieder hohe relative Luftfeuchtigkeit über längere Zeiträume und jegliches Holz, auch der Kork, nehmen wieder Feuchtigkeit auf. Um in etwa die ehemalige Herstellungsbreite der Elemente einnehmen zu können, vergrößert sich das Volumen des Holzes und des Korkbelages wieder und benötigt nun den Platz dieser offenen Fugen.
Raumklimawerte von 18-20°C Raumtemperatur und einer relativen Luftfeuchte von ca. 50% sollten eingehalten werden um Fugenbildungen und ext. Ablösungen vom Untergrund zu vermeiden bzw. zumindest zu vermindern.
Aus gesundheitlichen Gründen (Ödem Bildung) darf die Oberflächentemperatur Bei Heizestrichen der Korkfußböden und des Mehrschichtparketts 25°C nicht übersteigen.
Durch Grünpflanzen kann die rel. Luftfeuchte erhöht werden. Wassergefüllte Keramikgefäße, die an Heizkörpern befestigt werden, erfüllen nur bedingt die Anforderungen. Elektrische Geräte, die Wasser in die Räume verdunsten haben sich zudem auch bewährt. Die Werterhaltung des Holz- und Korkfußbodens und das Wohlbefinden des Menschen erfordern die Beachtung eines gesunden Raumklimas. Das ideale Raumklima ist bei ca. 20°C Raumtemperatur und einer relativen Luftfeuchte von ca. 50% erreicht.